Unfälle und Transportkosten: Wer bezahlt den Beinbruch?
Bei einem Unfall können die Rettungs- und Transportkosten rasch hoch werden. Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber oder bei einer Privatversicherung gegen Unfälle versichert sind, werden diese vollumfänglich abgedeckt. Sind Sie jedoch über Ihre Grundversicherung versichert – wie dies meistens bei Selbständigerwerbenden oder Personen ohne Erwerbstätigkeit der Fall ist – stellt sich die Situation wesentlich komplexer dar.
Was ist der Unterschied zwischen Transport- und Rettungskosten?
Wichtig ist, als erstes zwischen den Transport- und Rettungskosten zu unterscheiden. Der Transport umfasst die Überführung des Verunfallten zum Behandlungsort. Wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist und der Patient vernünftigerweise nicht mit einem Privatfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel transportiert werden kann, übernimmt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten bis maximal CHF 500.- pro Jahr; dieser Betrag untersteht zudem einer Kostenbeteiligung.
Je nach Region und Einsatzart kann ein Ambulanztransport bis zu CHF 1500.- kosten. Eine gesalzene Rechnung, die von der Grundversicherung bei weitem nicht vollständig vergütet wird.
Die Rettungskosten fallen an, wenn eine Person aus einer lebensbedrohenden Situation befreit werden muss. Zum Beispiel, wenn sie in eine Gletscherspalte gefallen ist und herausgeholt werden muss. Solche Situationen sind meistens mit besonders hohen Kosten verbunden. Für ihre Vergütung gelten die gleichen Regeln, aber die Grundversicherung trägt einen Anteil bis höchstens CHF 5000.- pro Jahr.
Welche Vorteile haben Rega-Gönner?
In bestimmten Fällen können die Gönner der Rega ganz oder teilweise von den Rettungskosten befreit werden, die nicht von ihrer Versicherung übernommen werden. Dies liegt jedoch im freien Ermessen der Rega.
Diese ist keine Versicherung und ist deshalb nicht zu einer Leistung verpflichtet. Denken Sie deshalb daran, dass die Gönnerschaft nicht automatisch eine vollständige Vergütung garantiert.
Unfälle im Ausland und Heimführung
Wenn ein Unfall im Ausland passiert, gelten die gleichen Regeln für die Vergütung der Transportkosten. Im Fall einer Notrettung beteiligt sich die Grundversicherung jedoch nicht an den Rettungskosten. Diese Feststellung ist äusserst wichtig, denn die Rettungskosten betragen oft tausende von Franken. Zudem werden die Heimführungskosten im allgemeinen nicht von der Grundversicherung übernommen. Es ist deshalb von Vorteil, eine Versicherung mit breiterer Deckung abzuschliessen.
Wie erweitern Sie Ihre Versicherungsdeckung?
Wer angesichts dieser Umstände einen erweiterten Versicherungsschutz wünscht, verfügt über eine Vielfalt von Alternativen.
Bestimmte Zusatzversicherungen garantieren eine grosszügigere oder vollständige Vergütung der unfallbedingten Transport- oder Rettungskosten. Auch gewisse Ferien- und Reiseversicherungen übernehmen die Kosten für Rettungs- und Notfäll, sowie die eventuelle Heimführung in die Schweiz. Weitere Informationen über die Zusatzversicherungen finden Sie hier.
Fazit
Die erste Frage bei der Beurteilung Ihrer Deckung betrifft die Art Ihrer Unfallversicherung. In der Rubrik Guide für Versicherte finden Sie alles, was Sie darüber wissen müssen. Beachten Sie, dass die begrenzten Leistungen der Grundversicherung weit nicht alle Kosten eines Unfalls abdecken. Dies gilt besonders bei einem Auslandaufenthalt.
Wenn wir Ihnen vor Ihren Ferien oder einem Weekend-Ausflug einen Rat geben dürfen, so am besten dieser: Fahren Sie gut versichert!
Hallo Sind bei der Vacanca Tauchunfälle (Druckkammer) versichert? Danke