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Junglenker und Neulenker: Der Weg zum Führerschein

Patrizia Catucci
Patrizia Catucci
Der Weg zum unbefristeten Führerausweis umfasst Prüfungen, Kurse und eine Probezeit mit provisorischem Ausweis. Welche Etappen es zu meistern gilt, haben wir mit Tipps und Tricks für Jung- und Neulenker hier zusammengefasst.

Lange ist es her, seit ich den Führerschein gemacht habe. Ab diesem Jahr darf ein Jugendlicher bereits mit 17 Jahren mit der Fahrzeugprüfung beginnen. So erhält er mehr Fahrpraxis vor der Prüfung. Wer ein Auto lenken will, braucht einen Führerausweis.

 

Der Trend zeigt jedoch, dass Jung- beziehungsweise Neulenker immer älter werden bis sie den Führerschein in der Tasche haben. Wie läuft das Ganze heutzutage ab? Was ist wichtig? Wir haben recherchiert, den Weg zum finalen Führerschein zusammengestellt, und geben Tipps.

Sehtest und Nothelferkurs

Bevor Du den Lernfahrausweis beantragen kannst, muss bei einem Optiker oder einem Augenarzt ein Sehtest gemacht werden. Dieser ist für die Autoprüfung in der Schweiz zwingend vorgeschrieben. Wird der Sehtest nicht bestanden, muss eine angepasste Brille bei jeder Autofahrt getragen werden.

 

Der Nothelferkurs dauert zehn Lektionen und ist sechs Jahre gültig. Er kann bei einem beliebigen Kursanbieter absolviert werden. Der Nothelferkurs dient dazu, das richtige Verhalten in einer Unfallsituation zu lernen. Wie kann ich Verletzte als Ersthelfer versorgen und was tue ich, um die Unfallstelle zu sichern und professionelle Hilfe zu holen?

Lernfahrausweis beantragen

Den Lernfahrausweis ist für die Autoprüfung in der Schweiz zwingend. Er berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs in Begleitung.

 

Der Ablauf:

 

  • Beantragen des Lernfahrausweises Kategorie B auf der Gemeinde (kostenpflichtig)
  • Sehtest und Nothelferkursbestätigung, Identitätskarte oder den Ausländerausweis (im Original) mitnehmen
  • Farbiges Passfoto bereitlegen

 

Der Lernfahrausweis wird automatisch zugeschickt, sobald die theoretische Prüfung bestanden ist.

Theorieprüfung ablegen

Hast Du für die Theorie gelernt, meldest Du Dich auf dem Strassenverkehrsamt oder online für die Theorieprüfung an. Man kann sich für die Prüfung selbständig vorbereiten (Onlinekurse) oder man besucht den Theoriekurs bei einer guten Fahrschule.

 

Der Theorietest ist eine Multiple-Choice-Prüfung, die am Computer abgelegt wird und 45 Minuten dauert.

 

Nach bestandener Prüfung wird der Lernfahrausweis (Gültigkeit 24 Monate) zugeschickt. Die Theorieprüfung ist ab diesem Jahr (neue Gesetzgebung) unbegrenzt gültig und berechtigt zum begleiteten Fahren mit einem Fahrlehrer oder einem erfahrenen Autofahrer.

 

Fahrstunden nehmen und private Übungsfahrten

Das Üben mit einem professionellen Fahrlehrer gewährleistet die Sicherheit im Strassenverkehr.

 

Bei privaten Lernfahrten muss eine erwachsene Person dabei sein. Dieser muss seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerausweises und älter als 23 Jahre sein. Auf begleiteten Lernfahrten muss am Fahrzeug gut sichtbar eine blaue Tafel mit weissem «L» angebracht werden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU (Bern) empfiehlt 3000 km begleitete Übungsfahrten.

 

Ziel der Fahrschule ist es, Verkehrssituationen souverän zu meistern und gefährliche Situationen gut einzuschätzen.

Verkehrskundeunterricht absolvieren

Ergänzend zur Fahrschule bei einer Lehrperson besucht man mehrere Stunden Verkehrskundeunterricht.

Praktische Prüfung ablegen

Fühlst Du Dich sicher, kannst Du Dich für die Autoprüfung anmelden.

 

Neu gilt jedoch eine obligatorische Lernphase von mindestens zwölf Monaten.

 

Nach dem Bestehen der praktischen Prüfung erhältst Du den Führerausweis.

 

Unsere Prüfungstipps:

 

  • Nicht zu früh für die Prüfung anmelden
  • Eigene Schwächen und Fähigkeiten erkennen
  • Geschwindigkeit keinesfalls überschreiten
  • Sei guten Mutes und stets freundlich
  • Ruhig und konzentriert bleibenOnline-Portale und Lernprogramme wie «QualiDrive» helfen bei der Prüfungsvorbereitung

Führerausweis für Jung-/Neulenker erhalten (provisorischer Ausweis)

Nach der praktischen Prüfung erhalten Jung- und Neulenker den provisorischen Ausweis für drei Jahre. Wenn man als Jung- oder Neulenker in der Probezeit zwei grobe Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz begeht, wird der Ausweis entzogen.

 

Fahre also immer lieber defensiv als aggressiv. Gehe kein Risiko ein, indem Du Dich und andere gefährdest. Wer fährt, trinkt nicht. Das gilt natürlich nicht nur für Jung- und Neulenker. Jedoch gilt für Fahranfänger strikte Nulltoleranz.

Der Unterschied zwischen Junglenker und Neulenker

 

Autofahrer, die noch nicht 25 Jahre alt sind, werden als Junglenker bezeichnet.

 

Als Neulenker werden dagegen häufig Autofahrerinnen und Autofahrer bezeichnet, die den Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen – unabhängig vom Alter. Das heisst, die meisten Junglenker sind auch Neulenker, aber nicht alle Neulenker sind Junglenker.

Versicherungsdeckung als Fahrer kontrollieren

Endlich ist es so weit: Du hältst den Fahrausweis in den Händen.

Wer die Autoprüfung frisch bestanden hat, hat oft noch kein eigenes Auto.

 

Damit Schäden an einem fremden Fahrzeug versichert sind, ist die Zusatzversicherung «Haftpflicht als Lenker fremder Motorfahrzeuge» notwendig. Diese versichert den unfallbedingten Schaden an einem fremden (vom Versicherungsnehmer gelenkten) Fahrzeug. Versichert sind Personen- oder Lieferwagen bis 3500 kg Gesamtgewicht inkl. deren Anhänger sowie Motorroller und Motorräder, nicht aber Motorfahrräder.

 

Besteht am beschädigten Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung, so übernimmt die Privathaftpflichtversicherung (Haftpflicht als Lenker fremder Fahrzeuge) den Bonusverlust und einen allfälligen Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung.

 

Weil Jung- und Neulenkern noch die Fahrerfahrung fehlt, ist auch das Unfallrisiko höher. Und deshalb gelten beim Versicherungsschutz für ein eigenes Auto besondere Regeln. Welche Versicherung für Dich Sinn macht, hängt weniger von der Fahrerfahrung als vom Wert und der Nutzung des Autos ab. Einen Unterschied gibt es für Jung- und Neulenker: Bei den meisten Versicherern ist der Selbstbehalt höher.

Du hast drei Versicherungsvarianten für Dein eigenes Fahrzeug zur Auswahl:

Haftpflicht

Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Du mit Deinem Fahrzeug an Dritten verursachst. Ohne Haftplicht keine Zulassung.

Teilkasko

Umweltschäden oder andere Schäden am Auto, an denen weder Du noch ein andere Lenker schuld sind, bezahlt die Teilkaskoversicherung – eine Teilkasko macht eigentlich immer Sinn.

Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung bezahlt für die Schäden am eigenen Auto, die Du selbst verursacht hast (zum Beispiel eine Kollision). Im Gegensatz zur Teilkasko übernimmt die Vollkasko selbstverschuldete Schäden an Deinem Auto.

Vergleiche die einzelnen Angebote für ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und um einen möglichen Selbstbehalt für Fahranfänger zu vermeiden.

WAB-Kurs

Statistisch gesehen verursachen Neu- oder Junglenker mehr Unfälle als erfahrene Autofahrer.

 

Innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Führerausweises auf Probe muss deshalb ein WAB-Kurs, für sicheres und klimafreundliches Fahren, absolviert werden (ein Tag). Wenn nicht ist der Probeausweis ungültig und der Versicherungsschutz nicht mehr gültig.

 

Nur wer den Kurs erfolgreich bestanden hat, kann nach der Probezeit den unbefristeten Führerausweis beantragen.

 

Hier finden Sie weitere Informationen über die Ausbildung EFZ/2 Phasen.

Endlich! Der unbefristete Führerausweis

Endlich den Führerausweis in der Tasche? Wir gratulieren und wünschen Dir eine gute und unfallfreie Fahrt!

 

Gut zu wissen: Was kostet mich die Autoprüfung?

Die Autoprüfung ist teuer und zeitintensiv. Ich hatte damals 16 Lektionen beim Fahrlehrer, als ich an die Prüfung durfte. Heute sind es gemäss Statistik im Schnitt 20 bis 30 Stunden. Durchschnittlich kostet ein Führerschein zirka CHF 4‘000.

 

  • Sehtest: ca. 15 Franken
  • Nothelferkurs: bis 200 Franken
  • Theoriebuch: (nicht obligatorisch): etwa 30 Franken
  • Theorieprüfung: bis 40 Franken
  • Lernfahrausweis: bis 80 Franken
  • Verkehrskundeunterricht: bis 280 Franken
  • Fahrschule (nicht obligatorisch): 80 bis 110 Franken pro Lektion
  • Praktische Führerprüfung: 140 Franken
  • Unbefristeter Führerausweis: bis 60 Franken
  • WAP-Kurs: 280 (mit TCS Mitgliedschaft) bis 450 Franken

 

Auch für «alte» Lenker gelten ab Januar 2021 übrigens einige neue Verkehrsregeln.

 

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