• Der Mindestbetrag einer Rate ist CHF 50.–.
  • Pro Rate erhebt die Gläubigerin eine Gebühr von CHF 5.–. Diese Gebühr müssen Sie mit der ersten Rate bezahlen.
  • Die Ratenzahlung kann nur für Forderungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gewährt werden.

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