Ob im Spital, in der Gastronomie oder im Büro - Unfälle und Krankheiten können auch Ihre Arbeitnehmenden treffen. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) von Visana entspricht allen gesetzlichen Anforderungen und deckt u.a. die zentralen Leistungsbereiche Heilungs- und Lohnausfallkosten.
Wer ist obligatorisch unfallversichert?
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch mit einer Unfallversicherung abgesichert. Als Arbeitnehmende gelten Personen, die im Sinne der AHV einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wer ist nicht obligatorisch unfallversichert?
Selbstständigerwerbende sowie Hausfrauen und Hausmänner sind nicht obligatorisch unfallversichert. Insbesondere bei Selbstständigerwerbenden wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen, um sich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu schützen. Eine weitere Ausnahme bilden Bundesangestellte beim Militär, die direkt der Militärversicherung unterstellt sind.
Wann haben Versicherte Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung?
Versicherte haben bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG). Gut zu Wissen: Arbeitnehmende, deren Arbeitszeit nicht mindestens acht Stunden pro Woche beträgt, sind ausschliesslich gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Wer bezahlt die Prämien für die obligatorische Versicherung?
Als Arbeitgebende tragen Sie die Verantwortung für die Prämie der obligatorischen Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen grundsätzlich zu Lasten der Arbeitnehmenden. Arbeitgebende ziehen diesen Anteil vom Lohn der Arbeitnehmenden ab.
Beendigung Arbeitsverhältnis
Die Versicherungsdeckung für Mitarbeitende endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an welchem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Bei Visana kann eine erweiterte Unfalldeckung für maximal 6 Monate abgeschlossen werden (Abredeversicherung) oder die Meldung erfolgt mit sofortigem Unfalleinschluss an die Privatversicherung (Krankenkasse).
Ergänzen Sie Deckungslücken in der obligatorischen Unfallversicherung
Die UVG-ZusatzversicherungNotfälle Schweiz
- 031 357 91 11
(während den Bürozeiten) - Bei Unfall
- 0800 800 890
(ausserhalb der Bürozeiten)
Notfälle Ausland
- Bei Unfall
rund um die Uhr - +41 31 389 83 39