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Reduktion des UVG-Ratenzuschlages

Der Bundesrat hat eine Verordnungsänderung bei der obligatorischen Unfallversicherung genehmigt und ermöglicht so den Arbeitgebern mehr finanziellen Spielraum. Wer bisher seine Prämien halb- oder vierteljährlich bezahlt hat, darf seit 1. Januar 2023 mit tieferen Kosten für die Ratenzahlung rechnen.

Grundsätzlich bezahlen Arbeitgeber die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle für das gesamte Rechnungsjahr im Voraus. Möchten sie ihre Prämienzahlungen in Raten tätigen, wird ein gesetzlich vorgegebener Zuschlag erhoben. Dieser betrug bis anhin 1,25 Prozent (halbjährliche Prämienzahlung) respektive 1,875 Prozent (quartalsweise Prämienzahlung).

Zuschlag wird reduziert

Seit der letzten Revision von Artikel 117 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) im Jahr 1997 haben sich die Zinssätze in der Schweiz und weltweit verändert. Aktuell befinden wir uns in einem Niedrigzinsumfeld. Die Suva und die privaten Unfallversicherer – vertreten durch die Suva, den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV), die IG Übrige UVG-Versicherer und einen weiteren Versicherer – erachteten den Zuschlag für eine Ratenzahlung in der aktuellen Situation als zu hoch. Sie reichten gemeinsam beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) einen Antrag ein, damit das Departement die Situation prüft und die Zinssätze gegebenenfalls senkt.

Fixe Zuschläge ja, aber weniger hoch

Die Antragsteller waren sich einig, dass es in der Verordnung (Art. 117 Abs. 1 UVV) weiterhin fixe Ratenzahlungszuschläge geben soll, um eine einheitliche Rechtsanwendung im UVG sicherzustellen. Allerdings fällt der Prozentsatz, der sich in erster Linie am Niveau der Marktzinsen für den entgangenen Vermögensertrag der Versicherer orientieren soll, tiefer aus. Neu sank der Zuschlag auf 1. Januar 2023 bei halbjährlicher Ratenzahlung auf 0,25 Prozent der Jahresprämie und bei einer vierteljährlichen Zahlung auf 0,375 Prozent. Der Bundesrat hielt in seinem Bericht allerdings fest, dass die Zuschläge erneut angepasst werden könnten, sollten sich die Zinsen in Zukunft erheblich erhöhen.

Reduktion der Ratenzuschläge auf einen Blick

 

Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat eine beantragte Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) angenommen. Er senkte den Zuschlag bei einer ratenweisen Zahlung der obligatorischen Unfallversicherungsprämie:

 

½-jährliche
Zahlung
¼-jährliche
Zahlung
Ratenzuschlag bisher 1,250 % 1,875 %
Ratenzuschlag ab 1. Januar 2023 0,250 % 0,375 %
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