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Ohne Schaden davongekommen

Eine Mitarbeiterin lässt sich krankschreiben, arbeitet aber in ihrer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit weiter. Als ihr Arbeitgeber davon erfährt, ist der Vertrauensbruch gross. Darf er ihr fristlos kündigen?

Umgehend kontaktiert Arbeitgeber Müller die telefonische Rechtsberatung seiner Rechtsschutzversicherung Protekta. Die Juristin der JurLine erklärt ihm die rechtliche Lage: Für eine fristlose Kündigung braucht es wichtige Gründe. So muss er innerhalb von maximal drei Arbeitstagen reagieren, und falls die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, müsste er den Lohn während der ordentlichen Kündigungsfrist zahlen. Eventuell muss der Arbeitgeber auch bis zu sechs Monatslöhne als Entschädigung zahlen.

Arbeitsrechtsspezialist übernimmt den Fall

Die Juristin der JurLine leitet den Fall an einen Arbeitsrechtsspezialisten der Protekta weiter, der sich umgehend beim Arbeitgeber meldet. Gemeinsam wägen sie die Sach- und Rechtslage ab, prüfen die Beweise und entscheiden sich für eine fristlose Kündigung. Eine Woche später erhält der Arbeitgeber Post eines Anwalts, der die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt einstuft und mehrere Forderungen geltend macht. Die Protekta übernimmt die Korrespondenz mit dem Anwalt und weist alle Forderungen zurück.

Lokale Anwältin vertritt vor Schlichtungsbehörde

Darauf reicht der Anwalt bei der Schlichtungsbehörde ein Gesuch ein und fordert vom Arbeitgeber 20000 Franken. Wegen des Anwaltsmonopols sind Anwälte von Rechtsschutzversicherungen im Gerichts- oder Schlichtungsbehördenprozess nicht zugelassen. Die Protekta beauftragt deshalb eine lokale, auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin damit, den Arbeitgeber zu vertreten. Die Protekta übernimmt die extern anfallenden Kosten.

Die Gegenpartei sieht ein, dass ihre Argumente nicht überzeugen, und stimmt einem Vergleich zu. In der Folge muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin 2000 Franken als Anteil des 13. Monatslohnes bezahlen. Die fristlose Kündigung ist gültig und bleibt für den Arbeitgeber ohne nachteilige Folgen.

 

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