Wahlfreiheit für Sie

Als Grenzgänger haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich gemäss den bilateralen Abkommen mit der EU in der Schweiz krankenversichern.
  • Sie lassen sich in der Schweiz (zuständige Behörde im Arbeitgeberkanton) von der Versicherungspflicht befreien und bleiben im Heimatland versichert.

Denken Sie daran, Ihre Entscheidung innerhalb von 3 Monaten ab dem Beginn Ihres Grenzgänger-Status zu treffen. EU-Bürger, welche in der Schweiz arbeiten und den EU Wohnsitz beibehalten und Schweizer Bürger, welche in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in ein EU-Land verlegen, gelten als Grenzgänger.

 

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