Wahlfreiheit für Sie
Als Grenzgänger haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie lassen sich gemäss den bilateralen Abkommen mit der EU in der Schweiz krankenversichern.
- Sie lassen sich in der Schweiz (zuständige Behörde im Arbeitgeberkanton) von der Versicherungspflicht befreien und bleiben im Heimatland versichert.
Denken Sie daran, Ihre Entscheidung innerhalb von 3 Monaten ab dem Beginn Ihres Grenzgänger-Status zu treffen. EU-Bürger, welche in der Schweiz arbeiten und den EU Wohnsitz beibehalten und Schweizer Bürger, welche in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in ein EU-Land verlegen, gelten als Grenzgänger.
Kontaktieren Sie einfach unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Auslandversicherungen: