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Welche Kosten übernimmt Visana?
- Grundversicherung vergleichen mit:
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangbeote sind inklusive
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive
90%, max. CHF 300.–
zzgl. Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive"
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangbeote sind inklusive
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive
90%, max. CHF 300.–
zzgl. Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive"
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangbeote sind inklusive
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive
90%, max. CHF 300.–
zzgl. Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive"
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangbeote sind inklusive
Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive
90%, max. CHF 300.–
zzgl. Wellness-Scheck Nr. 2:
- bis zu CHF 100.– für Kurse von mehr als 10 Lektionen
- bis zu CHF 50.– für Kurse bis 10 Lektionen oder 2 Tagesseminare
- Live-Streamingangebote sind inklusive"
Beiträge gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de
Die Impfungen aus der Grundversicherung richtigen sich nach dem offiziellen Impfplan des BAG
https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/i-und-b/richtlinien-empfehlungen/allgemeine-empfehlungen/schweizerischer-impfplan.pdf.download.pdf/schweizerischer-impfplan-de.pdf
90% der Transportkosten,
max. CHF 10'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 20'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.–/Jahr;
50% der Reisekosten,
max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten, unbegrenzt;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten, unbegrenzt;
50% der Reisekosten, max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 10'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 20'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.–/Jahr;
50% der Reisekosten,
max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten, unbegrenzt;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten, unbegrenzt;
50% der Reisekosten, max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 10'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 20'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.–/Jahr;
50% der Reisekosten,
max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten, unbegrenzt;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten, unbegrenzt;
50% der Reisekosten, max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 10'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 20'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.–/Jahr;
50% der Reisekosten,
max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten, unbegrenzt;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten, unbegrenzt;
50% der Reisekosten, max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 10'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 20'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.–/Jahr;
50% der Reisekosten,
max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten, unbegrenzt;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten, unbegrenzt;
50% der Reisekosten, max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 10'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.-/Jahr
90% der Transportkosten,
max. CHF 20'000.–/Jahr;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten,
max. CHF 25'000.–/Jahr;
50% der Reisekosten,
max. CHF 2'000.-/Jahr
90% der Transportkosten, unbegrenzt;
90% der Rettungs-, Such- und Bergungskosten, unbegrenzt;
50% der Reisekosten, max. CHF 2'000.-/Jahr
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
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Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Reiseversicherung inbegriffen während 8 Wochen/Reise.
Inkl. Notfallkosten ohne Einschränkung für Spital und ambulante Behandlungen
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
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Maximal CHF 100.–
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Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
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Maximal CHF 100.–
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Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
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Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Kurse mit mehr als 10 Lektionen
Maximal CHF 100.–
Kurse bis 10 Lektionen (oder 2 Tagesseminare)
Maximal CHF 50.–
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
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Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
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Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
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Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und von Visana anerkannte Therapieformen; nur mit ärztlicher Verordnung möglich:
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Ärzte, von Visana anerkannte Naturheilpraktiker und Therapeuten für Therapieformen, welche durch Visana anerkannt sind; ohne ärztliche Verordnung möglich:
Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 4000.-
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Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
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Max. Kostenübernahme pro Jahr: 90% bis CHF 10000.-
Nicht durch die Visana anerkannte Therapeuten und Naturheilpraktiker: 50 % bis CHF 1000.-
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Schweizweit und weltweit während 8 Wochen/Reise
Weltweit unbegrenzt
Schweizweit
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Schweizweit
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Schweizweit und weltweit während 8 Wochen/Reise
Weltweit unbegrenzt
Schweizweit
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Schweizweit
Schweizweit und weltweit während 8 Wochen/Reise
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Weltweit unbegrenzt
Schweizweit
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Weltweit unbegrenzt
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Schweizweit
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Schweizweit und weltweit während 8 Wochen/Reise
Weltweit unbegrenzt
Schweizweit
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Schweizweit
ohne Kostenbeteilung / unbegrenzte Leistungen
Flex 2/4
für halbprivate Abteilung: CHF 2’000.-
für private Abteilung: CHF 4’000.-
Flex 4/8
für halbprivate Abt: CHF 4’000.-
für private Abt: CHF 8’000.-
für halbprivate Abteilung: 20% bis CHF 2'000.-
für private Abteilung: 35% bis CHF 4'000.-
Mögliche Kostenbeteiligung:
CHF 0, 1’000, 2’000, 5’000, 10’000
Mögliche Kostenbeteiligung:
CHF 0, 1’000, 2’000, 5’000, 10’000
Mögliche Kostenbeteiligung :
Flex Halbprivat
für halbprivate Abteilung: CHF 4'000.-
für private Abteilung: CHF 8'000.-
Flex Privat
für halbprivate Abteilung: CHF 2'000.-
für private Abteilung: CHF 4'000.-
ohne Kostenbeteilung / unbegrenzte Leistungen
Flex 2/4
für halbprivate Abteilung: CHF 2’000.-
für private Abteilung: CHF 4’000.-
Flex 4/8
für halbprivate Abt: CHF 4’000.-
für private Abt: CHF 8’000.-
für halbprivate Abteilung: 20% bis CHF 2'000.-
für private Abteilung: 35% bis CHF 4'000.-
Mögliche Kostenbeteiligung:
CHF 0, 1’000, 2’000, 5’000, 10’000
Mögliche Kostenbeteiligung:
CHF 0, 1’000, 2’000, 5’000, 10’000
Mögliche Kostenbeteiligung :
Flex Halbprivat
für halbprivate Abteilung: CHF 4'000.-
für private Abteilung: CHF 8'000.-
Flex Privat
für halbprivate Abteilung: CHF 2'000.-
für private Abteilung: CHF 4'000.-
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr 100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre
max. CHF 80.– /Tag,
max. CHF 2'000.– /Jahr
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr 100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre
max. CHF 80.– /Tag,
max. CHF 2'000.– /Jahr
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre
max. CHF 80.– /Tag,
max. CHF 2'000.– /Jahr
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre
max. CHF 80.– /Tag,
max. CHF 2'000.– /Jahr
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre
max. CHF 80.– /Tag,
max. CHF 2'000.– /Jahr
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre
max. CHF 80.– /Tag,
max. CHF 2'000.– /Jahr
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Für Begleitperson eines Kindes bis 17 Jahre
max. CHF 80.– /Tag,
max. CHF 2'000.– /Jahr
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr
max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
Im 1. Lebensjahr
100% der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
Im 2. bis 14. Lebensjahr max. CHF 50.– /Tag für eine Begleitperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.– /Jahr
CHF 75.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.– /Jahr
CHF 75.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.– /Jahr
CHF 75.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.– /Jahr
CHF 75.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.– /Jahr
CHF 75.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.– /Jahr
CHF 75.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.– /Jahr
CHF 75.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 100.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
CHF 50.– /Tag, max. 21 Tage/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.–/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.–/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 75.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 30.–/Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 100.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 40.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.–/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 75.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 30.–/Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 100.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 40.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.–/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 75.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 30.–/Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 100.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 40.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.–/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 75.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 30.–/Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 100.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 40.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.–/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 75.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 30.–/Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 100.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 40.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 80.– /Tag, max. CHF 2'000.–/Jahr
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 75.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 30.–/Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus
CHF 100.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 40.– /Tag
In einem Visana anerkannten Kurhaus CHF 50.– /Tag, max. 28 Tage
In anderen geeigneten Kuranstalten
CHF 20.– /Tag