Grunddeckung
In der Grunddeckung schützen wir Sie und Ihre Familie in folgenden Fällen:
- Privatperson und Eltern: Ihr Kind fährt aus Versehen mit dem Dreirad in das Auto des Nachbarn.
- Halter von Tieren: Ihr Hund beisst beim Spaziergang einen Jogger.
- Verantwortlicher für anvertraute Sachen (Obhutsschäden): Die ausgeliehene Stichsäge des Nachbarn fällt aus Versehen zu Boden und ist defekt.
- Amateursportler: Der Fussball landet nicht im Tor, sondern in der Fensterscheibe eines Anwohners.
- Halter und Benutzer von Velos und Mofas: Sie streifen beim Velofahren einen Fussgänger, welcher stürzt und sich verletzt.
- Mieter oder Pächter: Sie beschädigen beim Kochen den Glaskeramikherd des Vermieters.
- Gebäudeeigentümer: Ihr Besuch rutscht beim Heimweg auf der Schneedecke Ihres Vorplatzes aus.
Leistungskatalog
Den gesamten Leistungskatalog der Grunddeckung finden Sie in unserer Leistungsübersicht.