Die Grundversicherung ist das gleiche wie die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – sie gilt für alle in der Schweiz wohnhaften Personen und ist von Gesetzes wegen vorgeschrieben. So heisst es beispielsweise im Gesetz für Zuzüger und neugeborene Kinder: Jede Person, die sich in der Schweiz niederlässt, muss spätestens drei Monate nach ihrer Wohnsitznahme eine Krankenversicherung abschliessen. Dieselbe Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind bei einem Krankenversicherer anmelden müssen.
Haben Sie gewusst?
Bei einem Unfall sind alle eingeschlossen, die nicht dem Unfallversicherungsgesetzes (UVG) unterstellt sind oder weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten – beispielsweise Kinder, Hausfrauen oder Rentnerinnen und Rentner. Bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) angemeldete Arbeitslose sind automatisch unfallversichert.