Kostenbeteiligung Spital

Die Kostenbeteiligung in den Zusatzversicherungen setzt sich entweder aus einem prozentualen Anteil der Behandlungskosten oder einem fixen Betrag pro Spitaltag zusammen. Sie gilt ausschliesslich für Leistungen bei einem stationären Aufenthalt (mindestens 24 Stunden) im Akutspital und wird einmal jährlich erhoben – dafür gibt’s eine Prämienreduktion.

Visana Tipp

Haben Sie gewusst, dass Sie je nach Spitalprodukt eine Kostenbeteiligung vereinbaren und damit Prämien sparen können. Kontaktieren Sie Ihre Visana-Person Ihres Vertrauens.

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