Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Zudem regelt es zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören. Es wurde 1994 als Basis für die obligatorische Grundversicherung OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) geschaffen und legt fest, dass die Leistungen dieser Grundversicherung bei sämtlichen Krankenkassen identisch sein müssen.