Spitalkostenbeitrag

Bei einem allfälligen Spitalbesuch müssen Sie sich laut dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Verpflegungskosten beteiligen; das nennt sich Spitalkostenbeitrag. Als erwachsene Person bezahlen Sie 15 Franken pro stationärem Aufenthaltstag – zusätzlich zu Ihrer Kostenbeteiligung via Franchise und Selbstbehalt. Die Höhe des Betrags wird durch den Bundesrat festgelegt. Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, sowie werdende Mütter bezahlen keinen Spitalkostenbeitrag.

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