Versicherungsjahr

Bei der Krankenversicherung entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Bei anderen Versicherungstypen gibt es aber auch die Möglichkeit, das Versicherungsjahr vom Vertragsbeginn an zu berechnen – beispielsweise bei Sach- oder Vermögensversicherungen. Ihr Vertrag beginnt am 1. Mai - dann läuft das erste Versicherungsjahr bis zum 30. April des nächsten Jahres.

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