VIVA – Ihr Zugang zur ersten vollintegrierten Gesundheitsorganisation der Schweiz

Von der Grundversorgung über Spitalleistungen bis hin zur Spitex und Altenpflege – mit dem VIVA-Gesundheitsplan beziehen Sie alle medizinische Leistungen in der gewählten Gesundheitsorganisation.

Mind. 13% und max. 20% Prämienrabatt

Ihre Vorteile als VIVA-Mitglied im Überblick

  • Garantierter Zugang zu einem Hausarzt
  • Alle medizinischen Leistungen werden durch den Hausarzt und den Navigateur de Santé koordiniert und innerhalb der gewählten Gesundheitsorganisation oder bei angeschlossenen Partnern bezogen
  • Auf allen vom KVG anerkannten Präventionsleistungen (z.B. prophylaktische Impfungen oder Mammografie) bezahlen Sie keine Kostenbeteiligung – weder Franchise noch Selbstbehalt
  • Medizinische Beratung rund um die Uhr über die VIVA-Hotline 0800 225 225
  • Gesundheitsrechtsschutz inklusive

Momentan nur im Jurabogen erhältlich

Für den Abschluss des VIVA-Gesundheitsplans müssen Sie im Jurabogen wohnhaft sein.
 

Zum Versorgungsgebiet

Die Grundversicherung für vollintegrierte Versorgung

Mit dem VIVA-Gesundheitsplan erhalten Sie Zugang zu einer vollintegrierten Versorgungsorganisation, welche Sie nicht nur im Krankheitsfall begleitet, sondern auch grossen Wert auf die Erhaltung Ihrer Gesundheit legt. Der VIVA-Gesundheitsplan ist eine anerkannte obligatorische Grundversicherung nach KVG und umfasst alle gesetzlichen Pflichtleistungen bei Krankheit, Unfall, Geburtsgebrechen sowie bei Schwanger- und Mutterschaft.

  • Auf einen Blick

    So funktioniert das Modell VIVA-Gesundheitsplan

    Im VIVA-Gesundheitsplan verpflichten Sie sich als versicherte Person, bei medizinischen Anliegen jeweils die gewählte Hausarztpraxis resp. das gewählte Gesundheitszentrum aufzusuchen. Im Unterschied zu klassischen Hausarztmodellen beziehen Sie medizinische Leistungen jedoch ausschliesslich innerhalb der Gesundheitsorganisation oder bei angeschlossenen Partnern. Eine Übersicht der angeschlossenen Leistungserbringer finden Sie auf unserer Hausarztsuche. 

  • Pflichten

    Ihre Verpflichtungen

    Für Versicherte im VIVA-Gesundheitsplan bestehen folgende Pflichten:

    Erstkonsultation
    Bei medizinischen Anliegen wenden Sie sich immer an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin und halten sich an den vereinbarten Behandlungsplan (Zeitrahmen und Leistungserbringer).
    Bezug von Generika/Biosimilars
    Sie verpflichten sich zum Bezug von Generika und Biosimilars. Originalpräparate werden nur dann vergütet, wenn es für die entsprechende Wirkstoffgruppe kein Generikum/Biosimilar gibt oder wenn Sie aus ausgewiesenen medizinischen Gründen auf das Originalpräparat angewiesen sind.
    Einsicht in medizinische Unterlagen
    Sie verpflichten sich bei Eintritt in den VIVA-Gesundheitsplan, vorhandene medizinische Unterlagen mit dem gewählten koordinierenden Leistungserbringer zu teilen sowie Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu erteilen.
    Teilnahme an speziellen Programmen
    Versicherte mit einer chronischen Krankheit können vom koordinierenden Leistungserbringer zur Teilnahme an Disease- und Chronic-Care-Management-Programmen verpflichtet werden.

    Ausnahmen

    In folgenden Fällen wählen Sie Ihre Leistungserbringer selber:

    • medizinische Notfälle
    • gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen
    • zahnärztliche Behandlungen


    Wichtig: Notfallbehandlungen sowie gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen sind dem koordinierenden Leistungserbringer innert 30 Tagen zu melden.

    Das passiert bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten:

    Versäumen Sie die Pflichten, werden folgende Schritte eingeleitet:

    1. Nichteinhaltung: Mahnung
    2. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 50 Prozent
    3. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 100 Prozent
    4. Nichteinhaltung: Umteilung in die ordentliche Grundversicherung

  • Versorgungsgebiet

    VIVA im Jurabogen

    VIVA bedient das geografische Gebiet von Delémont, Moutier über Biel und Saint-Imier bis nach La Chaux-de-Fonds.

     

    Prämienregion Bezirk Gemeinde
    JU
    • District de Delémont
    • District des Franches-Montagnes
    Alle Gemeinden der
    aufgeführten Bezirke
    BE1 Biel/Bienne Alle Gemeinden des
    aufgeführten Bezirks
    BE2 Berner Jura Alle Gemeinden des
    aufgeführten Bezirks
    NE Nur einzelne Gemeinden
    • 6421 La Chaux-de-Fonds
    • 6422 Les Planchettes
    • 6423 La Sage
    • 6436 Le Locle
    • 6487 Val-de-Ruz

     

VIVA kurz erklärt

VIVA-Gesundheitsplan

Nicht im Jurabogen wohnhaft?

Momentan müssen Sie im Jurabogen wohnhaft sein für einen Abschluss des VIVA-Gesundheitsplans. Wenn Sie Neuigkeiten über den weiteren Ausbau rund um den VIVA-Gesundheitsplan erhalten möchten, schreiben Sie sich hier ein.

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Häufige Fragen

Ist VIVA eine Krankenversicherung?

VIVA ist mehr als eine Krankenversicherung: Der VIVA-Gesundheitsplan ist die Mitgliedschaft in der integrierten Versorgungsorganisation “Réseau de l’Arc”. Mit dem VIVA-Gesundheitsplan profitieren Sie von sämtlichen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gemäss KVG, die Gesundheitsprävention wird zusätzlich gefördert und unterstützt. Auch chronisch kranke oder pflegebedürftige Mitglieder haben einen Mehrwert durch die koordinierte Betreuung und die kontinuierliche Begleitung ihres Gesundheitszustandes. 

Wenn ich Mitglied bei VIVA werde, brauche ich noch eine Krankenversicherung?

Nein, wenn Sie den VIVA-Gesundheitsplan haben, sind Sie in der obligatorischen Krankenversicherung grundversichert. Bei Fragen rund um Krankenzusatzversicherungen (Spitalzusatzversicherungen, komplementäre oder ambulante Zusatzversicherungen) beraten wir Sie gerne hier.

Gibt es VIVA nur im Jurabogen?

Ja, zum Start am 1. Januar 2024 gibt es VIVA nur im Jurabogen. VIVA ist ein Pioniermodell im Schweizer Gesundheitswesen. Wir planen, dieses schrittweise auch in anderen Regionen der Schweiz anzubieten. 

Was ist die integrierte Versorgung?

Alle medizinischen Leistungen, von der Grundversorgung, über Spitalleistungen bis hin zu Spitex und Pflege im Alter, werden bei der integrierten Versorgung zentral aus einer Hand erbracht. Im VIVA-Modell koordiniert der persönliche «Navigateur de Santé» zusammen mit seinem Team alle medizinischen Behandlungen und betreut das VIVA-Mitglied in allen Fragen rund um die Gesundheit. 

Was geschieht, wenn Sie sich nicht an Ihre Pflichten halten?

Ziel des VIVA - Gesundheitsplans ist, dass alle medizinischen Leistungen innerhalb der gewählten Gesundheitsorganisation oder bei angeschlossenen Partnern bezogen werden. Nur dann ist eine effiziente Behandlung ohne Doppelspurigkeiten gewährleistet. Folgende Fälle werden als Regelverstoss geahndet:

  • Sie beziehen eine medizinische Leistung ohne Absprache mit Ihrem koordinierenden Leistungserbringer ausserhalb der gewählten Gesundheitsorganisation.
  • Sie beziehen ohne Vorliegen eines medizinischen Grundes ein Originalmedikament obwohl es für dieses ein Generikum/Biosimilar gibt.

Bei einem Regelverstoss gibt es Sanktionen in vier Stufen:

  1. Mahnung
  2. Leistungskürzung um 50 Prozent
  3. Leistungskürzung um 100%
  4. Umteilung vom VIVA-Gesundheitsplan in die ordentliche Grundversicherung. Dies hat den Verlust des Prämienrabattes und damit eine Mehrprämie zur Folge.

Kann ich als VIVA-Mitglied mit einer halbprivaten oder privaten Spitalzusatzversicherung das Spital frei wählen?

Die Leistungen aus der Spitalzusatzversicherung (z.B. für Einzelzimmer oder für freie Arztwahl) werden in allen anerkannten Spitälern in der Schweiz übernommen (auch ausserhalb der Gesundheitsorganisation).

Die Leistungen aus dem VIVA - Gesundheitsplan (Grundversicherung nach KVG) werden hingegen nur für Behandlungen in Spitälern der gewählten Gesundheitsorganisation übernommen. Bei Behandlungen in Spitälern ausserhalb der Gesundheitsorganisation entfällt die Leistungspflicht des Versicherers. Bei einem medizinischen Notfall oder auf Überweisung des koordinierenden Leistungserbringers werden die Kosten für Behandlungen in Spitälern ausserhalb der Gesundheitsorganisation vom Versicherer übernommen. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben empfehlen wir dringend, einen Spitaleintritt in jedem Fall durch den gewählten Leistungserbringer koordinieren zu lassen.

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