Vertragsspitäler

Generell unterscheidet man zwischen Spitälern, die entweder über keinen oder einen verbindlichen kantonalen Leistungsauftrag verfügen. Bei ersteren hat Visana vertragliche Tarife vereinbart. Mit anderen Worten: Alle unsere Leistungen, die wir für Sie abrechnen sind mit den Vertragsspitälern klar geregelt.

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