Selbstbehalt für Arzneimittel
Für Medikamente, Generika und Biosimilars schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) differenzierte Selbstbehalte vor. Der differenzierte Selbstbehalt von 20% wurde im Januar 2024 auf 40% erhöht. Da die Selbstbehalte vom BAG vorgegeben werden, verzichtet Visana in ihren AVB zukünftig auf die Nennung konkreter Zahlen, sondern verweist auf die Vorschriften des Bundes.