Gesundheitsrechtsschutz

Die AVB Gesundheitsrechtsschutz wurden hinsichtlich örtlichem und zeitlichem Geltungsbereich präzisiert und wie folgt geregelt:

  • Örtlicher Geltungsbereich: Der Gesundheitsrechtsschutz ist weltweit gültig. Nicht versichert sind Verfahren vor internationalen und überstaatlichen Gerichten und Behörden
  • Zeitlicher Geltungsbereich: Ein Rechtsfall ist versichert, wenn seine Ursache (zum Beispiel ein Unfallereignis) und der Bedarf nach Rechtsschutz (z.B. Rechtsstreit mit Sozialversicherer) während der Vertragsdauer eintreten.
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