In sechs einfachen Schritten in der Schweiz ankommen

1. Anmeldung

  • Melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von acht Tagen nach dem Zuzug in die Schweiz an
  • Beantragen Sie eine Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung bei mehr als drei Monaten Aufenthalt

Kontaktieren Sie hierfür die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Alle Informationen und Kontakte finden Sie auf sem.admin.ch

2. Versicherung

  • Schliessen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug Ihre obligatorische Krankenversicherung ab

3. Wohnen

Vergleichen Sie Immobilienangebote bei Agenturen oder Online-Anbietern. Wenn Sie eine Wohnung besichtigen, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

 

  • Kopie Ihrer Aufenthaltsbewilligung oder gültigen Ausweis
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrages
  • Kontaktdaten Ihres letzten Vermieters
  • Betreibungsauskunft (erhältlich bei Ihrer Wohngemeinde)

4. Bankkonto

Wissenswertes zu Bankthemen und allen Schweizer Finanzinstituten finden Sie auf schweizer-banken.info. Um ein Bankkonto zu eröffnen, halten Sie folgende Unterlagen bereit:

 

  • Gültigen Ausweis
  • Aufenthaltsbewilligung oder Wohnsitzbescheinigung
  • Arbeitsvertrag, wenn vorhanden

5. Fahrzeug

Für Anmeldungen und Formalitäten rund ums Fahrzeug wenden Sie sich an Ihr kantonales Strassenverkehrsamt. Alle Adressen und Informationen finden Sie auf asa.ch

 

  • Lassen Sie Ihren Führerausweis spätestens zwölf Monate nach der Einreise umschreiben
  • Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb der Frist um: ein Monat bei der Einfuhr eines Neuwagens, zwölf Monate bei Gebrauchtwagen
  • Schliessen Sie für die Fahrzeugzulassung eine Schweizer Versicherung ab (obligatorisch)

6. Post und Telekommunikation

  • Informieren Sie vor dem Umzug in die Schweiz Ihre alte Poststelle für einen Nachsendeauftrag
  • Beantragen Sie einen Telefonfestnetz- und/ oder Internetanschluss für Ihren neuen Wohnsitz
  • Melden Sie sich bei der Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe: serafe.ch

Zollbestimmungen

Bei einer Verlegung Ihres Wohnsitzes in die Schweiz können Sie Ihre Hausratsgegenstände, allfälligen Sammlungen, Tiere und Ihr Auto abgabenfrei einführen. Die einzige Bedingung ist, dass die eingeführten Gegenstände während mindestens sechs Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sind und nach der Einfuhr weiterhin von Ihnen benützt werden.